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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Eberhardt Service Group GmbH (ESG)

1. Geltungsbereich & Vertragsgrundlagen

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, Lieferungen und Werkleistungen der Eberhardt Service Group GmbH (ESG) gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).

1.2
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ESG deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.3
Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass erneut darauf hingewiesen werden muss.

1.4
Ergänzend gelten – sofern vereinbart – Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements (SLA), Wartungs- und Prüfpläne, Leistungsverzeichnisse, Angebote sowie gesetzliche Normen und Regeln der Technik (u. a. DIN 31051, DGUV, GEFMA, VDMA, AMEV).

2. Definitionen

2.1
Wartung: Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustands einer Anlage gemäß DIN 31051.
2.2
Inspektion: Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustands einschließlich Dokumentation.
2.3
Instandsetzung / Reparatur: Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit.
2.4
Betreiberverantwortung: Rechtliche Gesamtverantwortung des Auftraggebers für Anlagen, Gebäude und Arbeitssicherheit. ESG übernimmt diese nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
2.5
Störung: Ungeplante Abweichung vom Soll-Zustand, die eine Maßnahme erfordert.

3. Leistungsumfang & Ausführung

3.1
ESG erbringt Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik, geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie projektspezifischen Unterlagen des Auftraggebers.

3.2
Leistungsänderungen oder Zusatzleistungen erfolgen nur auf Grundlage schriftlicher Vereinbarungen oder bestätigter Nachtragsangebote.

3.3
ESG ist berechtigt, geeignete Subunternehmer einzusetzen und kann die Leistungserbringung als auch die Verantwortung vollständig oder teilweise an den Nachunternehmer abtreten.

3.4
Technische Systeme werden ausschließlich innerhalb der vom Hersteller vorgesehenen Grenzen betrieben. ESG haftet nicht für Folgen unsachgemäßer Bedienung durch den Auftraggeber.

4. Pflichten des Auftraggebers

4.1
Der Auftraggeber stellt ESG alle notwendigen Informationen, Pläne, Gefährdungsbeurteilungen, Prüfprotokolle, Wartungshistorien und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.

4.2
Der Auftraggeber bleibt Betreiber im Sinne der gesetzlichen Vorschriften (u. a. Arbeitsschutz, DGUV, ArbSchG, BetrSichV), sofern nicht schriftlich die Übernahme einzelner Betreiberpflichten vereinbart wurde.

4.3
Verzögerungen durch fehlende Zutritte, Daten oder Unterlagen verlängern Fristen angemessen und berechtigen ESG zur Abrechnung des Mehraufwands. Wartezeiten bei fehlenden Zutritten sind auf 30 Min je Einsatz begrenzt. Sollte in dieser Zeit kein Zutritt möglich sein, so ist ESG berechtigt die vorgesehene Leistung in voller Höhe abzurechnen.

4.4
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Störungen unverzüglich zu melden und Anlagen nicht weiter zu betreiben, wenn Sicherheitsrisiken erkennbar sind.

5. Termine, Fristen & Leistungsunterbrechungen

5.1
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als „verbindlich“ bestätigt wurden.

5.2
Nicht zu vertretene Leistungshindernisse (höhere Gewalt, Streik, behördliche Vorgaben, Materialengpässe, Zutrittsverweigerung, fehlende Dokumente) berechtigen ESG zur Anpassung von Terminen und Vergütung.

5.3
Verzögert sich die Ausführung durch den Auftraggeber, hat ESG Anspruch auf angemessene Vergütung der Wartezeiten und Mehrkosten.

6. Abnahme & Dokumentation

6.1
Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach Meldung der Fertigstellung nicht schriftlich beanstandet oder die Anlage in Betrieb nimmt.

6.2
ESG erstellt für alle Leistungen Dokumentationen in Form von Prüfprotokollen, Wartungsnachweisen oder digitalen Berichten.

7. Gewährleistung

7.1
Die Gewährleistung begrenzt sich auf 12 Monate, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

7.2
ESG hat das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt diese zweimal fehl, kann der Auftraggeber mindern.

7.3
Gewährleistungsansprüche entfallen bei:

  • unsachgemäßer Bedienung oder Änderung durch Dritte

  • fehlender Wartung gemäß Herstellerangaben

  • Verwendung ungeeigneter Materialien durch den Auftraggeber

7.4
Ansprüche auf Selbstvornahme, Aufwendungsersatz oder Schadensersatz bestehen nur gemäß Ziff. 8.

8. Haftung

8.1
ESG haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, allerdings beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.2
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ESG nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

8.3
Die Haftung ist pro Schadensfall auf 1.000.000 € und pro Jahr auf 2.000.000 € begrenzt, soweit nicht vorsätzlich gehandelt wurde.

8.4
Ausgeschlossen sind:

  • entgangener Gewinn

  • Produktionsausfall

  • indirekte Schäden

  • Datenverlust

  • Regressansprüche Dritter

8.5
Die Begrenzungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.

9. Subunternehmer

9.1
ESG darf Subunternehmer einsetzen.

9.2
Der Auftraggeber gewährt Subunternehmern den erforderlichen Zutritt.

9.3
Leistungsverzug eines Subunternehmers gilt als Leistungsverzug von ESG nur im gesetzlichen Rahmen.

10. Vergütung, Rechnungen & Zahlungsbedingungen

10.1
Alle Preise verstehen sich in EUR netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

10.2
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

10.3
Bei Aufträgen über 5.000 € oder bei Neukunden kann ESG eine Anzahlung bis zu 50 % verlangen.

10.4
Bezieht ESG Leistungen von Subunternehmern, kann ein Verwaltungs- und Koordinationszuschlag von bis zu 18 % berechnet werden. Dies wird im Angebot ausgewiesen.

10.5
Einwände gegen Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich zu erheben.

10.6
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.

11. Datenschutz, Geheimhaltung & Compliance

11.1
Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich gemäß DSGVO und vereinbaren – falls erforderlich – eine schriftliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).

11.2
ESG verpflichtet sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller betrieblichen, technischen und sicherheitsrelevanten Informationen des Auftraggebers.

11.3
Subunternehmer werden zur Einhaltung von DSGVO, Arbeitssicherheit, LkSG, ESG-Anforderungen und Sicherheitsrichtlinien verpflichtet.

12. Eigentumsvorbehalt & Materialbereitstellung

12.1
Gelieferte Ersatzteile und Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von ESG.

12.2
Gefahrenübergang erfolgt mit Übergabe oder Installation.

13. Höhere Gewalt

13.1
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen ESG, die Leistungserbringung anzupassen oder zu verschieben.

13.2
Hierzu zählen insbesondere:
Stromausfälle, Pandemien, IT-Störungen, Extremwetter, Lieferkettenprobleme, Streiks, behördliche Maßnahmen.

14. Gerichtsstand & anwendbares Recht

14.1
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin Charlottenburg.

14.2
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15. Schlussbestimmungen

15.1
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

15.2
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Stand: 2023/02

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