AGB | Eberhardt Service Group GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines

Die Eberhardt Service Group GmbH, nachfolgend ESG genannt, erbringt alle Dienstleistungen gemäß diesen Geschäftsbedingungen. Durch die Auftragserteilung werden sie anerkannt und bleiben bis zum Widerruf in Kraft, auch für zukünftige Aufträge, ohne dass sie erneut ausdrücklich erwähnt werden müssen.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich von ESG bestätigt werden. Diese Abweichungen gelten ausschließlich für den Auftrag, für den sie bestätigt wurden.

Zusagen, Auskünfte und Erklärungen von ESG-Mitarbeitern sowie von ESG beauftragten Sachverständigen sind nicht bindend und benötigen eine schriftliche Bestätigung, um rechtswirksam zu sein.

 

Grundsätzliches

ESG führt Aufträge in Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln der Techik und geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften aus. ESG übernimmt keine Garantie für die technischen Regeln selbst oder für die Korrektheit der Überprüfung der zugrunde liegenden Programme und Vorschriften.

ESG hat das Recht, in besonderen Fällen die Leistungen von geeigneten Subunternehmer durchführen zu lassen.

ESG hält sich freiwillig an das LkSG - Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, ohne dass sich Rechte daraus ableiten lassen.

 

Fristen und Termine

Ausführungsfristen und Termine sind nicht bindend, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als fester Termin vereinbart oder schriftlich bestätigt. Alle anderen Zeitangaben sind lediglich Schätzungen des erforderlichen Zeitaufwands.

ESG haftet nur für Verzugsschäden, wenn die Verzögerung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ESG oder einem von ESG beauftragten Helfer zurückzuführen ist.

 

Gewährleistung

ESG hat grundsätzlich das Recht auf Nacherfüllung. Sollte dieser Versuch scheitern, kann der Auftraggeber minder, falls es sich nicht um Bauleistungen handelt. Ansprüche auf Selbstbeseitigung, Aufwendungsersatz und Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

Haftung und Schadensersatz

ESG haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Arbeitsweisen entstanden sind. Im Falle einer Haftung durch ESG, ist die Haftung je Auftrag auf den Leistungsumfang der von ESG abgeschlossenen Haftpflichtversicherung begrenzt. Die genannte Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der ESG-Mitarbeiter.

Zahlungsbedingungen

Alle Angaben über die Vergütung sind freibleibend und verstehen sich netto in EUR zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Vergütung ist sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Bei Aufträgen über 1.000 EUR und Neukunden kann ESG eine Vorauszahlung in mindestens 50 % verlangen. Der Betrag ist sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Sollten Teile von einem Subunternehmer / Nachunternehmer übernommen werden, kann ESG einen Zuschlag von 18 % als Verwaltungs- und Regiekosten hinzufügen. Der Kunde hat das Recht zur Aufrechnung oder zur Zurückhaltung nur, wenn ESG dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hat oder wenn Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig bestätigt sind. Wenn der Kunde trotz einer gesetzten Frist weiterhin in Verzug bleibt, hat ESG das Recht, die weitere Ausführung des Auftrags zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. In diesem Fall werden die Fristen entsprechend verlängert. Wenn es Einwände gegen die Rechnungen von ESG gibt, müssen diese innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich mitgeteilt und begründet werden. Andernfalls gelten diese als akzeptiert und bestätigt.

 

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Berlin Charlottenburg

Stand: 2023/02

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